Ablauf…
…auf dem Weg zur Psychotherapie –
Ich begleite Sie dabei gerne!
Kontakt zur Krankenkasse
Zunächst sollten Sie sich mit Ihrer (privaten oder gesetzlichen) Krankenversicherung in Verbindung setzen und klären, ob etwaige Kosten übernommen werden. Mehr dazu hier.
Probatorischen Sitzungen
In 3–5 probatorischen Sitzungen klären wir gemeinsam, ob eine behandlungsbedürftige psychische Symptomatik vorliegt und welche Therapieform passend ist. Gleichzeitig dienen diese Termine dem gegenseitigen Kennenlernen, sodass Sie in Ruhe einen persönlichen Eindruck von mir und meiner Arbeitsweise gewinnen können.
Rahmen der Behandlung
Es stehen verschiedene Therapieformen zur Verfügung, darunter tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP), analytische Psychotherapie (AP), Kurzzeittherapie (KZT), Langzeittherapie (LZT) sowie Akuttherapie. Welche Form im Einzelfall sinnvoll ist, entscheiden wir gemeinsam auf Grundlage Ihrer persönlichen Situation und Ihres Anliegens.
Beantragung einer Psychotherapie
Anschließend erfolgt ggf. die Beantragung einer Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse, wobei der Umfang je nach Kasse variieren kann. Die Bewilligung kann in der Regel etwa 3–6 Wochen in Anspruch nehmen.
Wenn Sie selbstzahlend sind, oder bereits alles mit Ihrer PKV geklärt haben, kann es in der Regel direkt losgehen.
Die Psychotherapie
Nun kann die Therapie beginnen. In der Regel finden wir hierfür feste wöchentliche Termine, um eine Regelmäßgkeit zu gewähren.
