
Private Versicherung
In den meisten Fällen übernehmen private Krankenversicherungen die Kosten für eine Psychotherapie, sofern diese Bestandteil Ihres individuellen Vertrages ist. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP).
Bitte beachten Sie, dass einige Versicherungen die Kosten nur bis zu einem bestimmten Steigerungssatz (z. B. 1,6-fach) erstatten. Da die Abrechnung in der Regel nach dem 2,3-fachen Satz erfolgt, kann im Einzelfall ein Eigenanteil entstehen.
Es kann hilfreich sein, sich bereits im Vorfeld bei Ihrer Versicherung über die Bedingungen der Kostenübernahme, das Antragsverfahren und die voraussichtliche Erstattung zu informieren und sich die entsprechenden Unterlagen zusenden zu lassen. So lässt sich der weitere Ablauf in Ruhe und mit Klarheit planen.
Beihilfe
Auch über die Beihilfe ist eine Kostenübernahme für Psychotherapie in der Regel möglich, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Beantragung verläuft häufig unkompliziert.
Es empfiehlt sich, vorab die notwendigen Schritte zu klären und die entsprechenden Unterlagen anzufordern.
Kontaktaufnahme
Sobald die formalen Fragen geklärt sind, können Sie sich gerne zur Terminvereinbarung an mich wenden. Auch bei Unsicherheiten oder Fragen im Vorfeld stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
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(für Selbstzahlende oder Privatversicherte)

