Gesetzliche Krankenversicherung
Leider verfüge ich nicht über eine Kassenzulassung und kann daher nicht direkt mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Bei dringendem Therapiebedarf und fehlenden freien Plätzen in kassenzugelassenen Praxen besteht jedoch die Möglichkeit, eine Behandlung über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass die Krankenkasse diesem Antrag nicht in jedem Fall zustimmen muss.
Ausführlichere Informationen dazu finden Sie auch hier.

Krankenkasse kontaktieren
Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse, stellen Ihre Situation dar und fragen, was in Ihrem Fall notwendig wäre für eine Kostenerstattung (und ob eine Kostenerstattung überhaupt in Frage kommt).
Psychotherapeutische Sprechstunde
Ein wichtiger erster Schritt ist hierzu im Rahmen einer Psychotherapeutischen Sprechstunde in einer Kassenpraxis die Notwendigkeit einer Therapie prüfen und sich ggf. auch eine besondere Dinglichkeit bescheinigen zu lassen. Entsprechende Termine erhalten Sie über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung. Diese erreichen Sie telefonisch unter 116 117 bzw. über www.116117.de
Dokumentation
Außerdem fordern einige Krankenkassen eine Dokumentation aller erfolglosen Versuche, einen regulären Therapieplatz zu finden (Wann wurde die Praxis kontaktiert? GIbt es eine Warteliste für freie Plätze? Falls ja, wie lange ist die voraussichtliche Wartezeit?).
Privatpraxis kontaktieren
Die gesetzliche Krankenkasse hat dem Kostenerstattungsverfahren zugestimmt und Sie haben eine schriftliche Bestätigung darüber? Dann können Sie in einer Privatpraxis probatorische Sitzungen vereinbaren.
